Pressemitteilungen

Aktuelle politische Themen des ländlichen Raumes gehen natürlich an uns nicht vorbei, denn wir stehen ein für die Interessen unserer Mitglieder! Daher entwickeln wir immer wieder Postionspapiere, Stellungnahmen und Handreichungen, welche wir Ihnen auf dieser Seite gerne zur Verfügung stellen. Bei inhaltlichen Rückfragen freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.

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Nachdenkliches zu Erntedank - Polarisieren spaltet!

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Die Diözesanvorstände der KLB in den Bistümern Münster und Osnabrück und des Erzbistums Paderborn. | 30.09.2022

Nachdenkliches zu Erntedank - Polarisieren spaltet!
KLB Diözesanverbände Osnabrück, Münster und Paderborn kritisieren die Petition von Misereor und Greenpeace „Kein Essen in Trog und Tank!“

Auf dem Weg zu einer nachhaltigen Landwirtschaft haben sich in den letzten Jahren viele Menschen, Bauern, Verbraucher, Stakeholder in Wertschöpfungsketten, Wissenschaft und Politik auf den Weg gemacht. Die Herausforderungen sind groß: 8 Milliarden Menschen auf der Welt ernähren, Biodiversität verbessern, mehr Tierwohl in den Ställen, dem Klimawandel begegnen und gleichzeitig Anpassungsstrategien entwickeln.

Zukunftskommissionen, runde Tische, neue Konzepte für mehr Tierwohl, Vorschläge bis hin zu fertigen Konzepten gibt es genug. Die Bauernfamilien stehen bereit, dies umzusetzen, warten nicht nur auf Signale aus der Politik, sondern fordern endlich entsprechende Rahmenbedingungen und Investitionsanreize. Die Ungeduld ist groß, viele Junglandwirte glauben nicht mehr daran.
Ideologische Grabenkriege verhindern mal wieder die notwendigen Kompromisse, die Bäuerinnen und Bauern den Weg zum nachhaltigen Umbau ihrer Landwirtschaft aufzeigen.

Der Krieg Russlands gegen die Ukraine zeigt, wie notwendig diese neuen Wege sind, um Ernährungs-Souveränität in allen Teilen der Welt zu sichern, zeigt uns die Grenzen globaler Märkte, zeigt uns, wie empfindlich Störungen in den globalen Lieferketten sind, die aktuell in den Metropolregionen des globalen Südens Hunger auslösen. Spekulative Preissteigerungen an den Börsen schüren die Angst vor Versorgungsengpässen und verschärfen die Lage zusätzlich. Wir nehmen die Frage „Wie kann der Hunger auf der Welt bekämpft werden?“ sehr ernst und setzen uns in der KLB in zahlreichen Projekten dafür ein, dass die Menschen vor Ort ihre Ernährung sicherstellen indem lokale Produktion und lokale Märkte geschützt und gefördert werden. Hunger hat viele Ursachen und kann nicht einfach nur durch Umverteilung von Getreide bekämpft werden.

Hierzulande haben sich in den letzten Jahren hoffnungsvolle Regionalvermarktungsinitiativen auf den Weg gemacht.

Mehr Tierwohl, nachhaltige Landbewirtschaftung, transparente Produktion, regionale Lieferketten. All das hat seinen Preis und findet sich in den Verbraucherpreisen wieder. Verständlich, dass sich selbst mit Wohlwollen viele Verbraucher*innen angesichts hoher Energiekosten dies immer weniger leisten können. Der Griff ins Billigregal beim Discounter statt zur Regionalmarke ist die Folge. Das lässt viele Bauernfamilien verzweifeln.

Was wünschen sich die Landwirt*innen in dieser Situation von der Kirche, welche Botschaft sollte zu Erntedank ausgesendet werden?

Wir meinen einen Appell für mehr Wertschätzung, für schnelles Handeln der Politik, für weniger Kampagnen und mehr Kompromisse.

Das wünschen wir uns auch von kirchlichen Hilfswerken wie Misereor. Die aktuelle Petition „Kein Essen in Trog und Tank!“ mit pauschalen, stark vereinfachenden Aussagen und Kooperationspartnern wie Greenpeace helfen vielleicht zu mehr Spendengeldern, treiben aber einen Keil zwischen die gesellschaftlichen Gruppen, vertiefen die Gräben zwischen Landwirtschaft und der sog. Zivilgesellschaft. Sie schaden dem guten Weg, den wir zu gehen bereit sind. .

Was wir uns aber auch wünschen ist mehr Dialog mit uns Landwirten*innen und mehr Sachverstand. Was ist Brotgetreide? Wie notwendig ist Tierhaltung für nachhaltige Kreislaufwirtschaft? Wie gehen wir mit Lebensmitteln um? Und wir brauchen mehr Mut zu Ehrlichkeit. Wie lange muss/wird der Umbau dauern? Verlässliche Politik weit über Legislaturperioden hinaus ist das Gebot der Stunde.

Die Diözesanvorstände der KLB in den Bistümern Münster und Osnabrück und des Erzbistums Paderborn.

Antwort der Glaubenskongregation zeigt die Entfernung der „Kirche“ von den Menschen

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Katholische Landvolkbewegung (KLB) Deutschland | 17.03.2021

Antwort der Glaubenskongregation zeigt die Entfernung der „Kirche“ von den Menschen


„Gott selbst hört nicht auf, jedes seiner Kinder zu segnen“. Dieser Satz auf die Frage, ob die Kirche die Vollmacht hat, Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts zu segnen, ist aus Sicht der Katholischen Landvolkbewegung Deutschland der wichtigste Satz in der Antwort der Glaubenskongregation. Mit seinem Nein zur Segnung homosexueller Partnerschaften hat sich der Vatikan von der Lebensrealität und vielen aktiven gläubigen Mitgliedern entfernt. Die Ausführungen der Glaubenskongregation entsprechen in keiner Weise einem zeitgenössisch-wissenschaftlichen Verständnis von menschlicher Sexualität. Es ist nicht mehr zu vermitteln, dass Kirche jede ungerechtfertigte Diskriminierung ablehnt, „Menschen mit homosexuellen Neigungen mit Respekt und Takt“ aufgenommen werden sollen und wenige Worte später mit Berufung auf den Plan Gottes der Segen für Verantwortungsvolle Partnerschaften als verboten erklärt wird.
Die KLB Deutschland ist als Verband nah an den Menschen, kennt ihre Geschichten und Lebenshintergründe. Die Bewertung einer gleichgeschlechtlichen und liebevollen gegenseitigen Verantwortungsübernahme als „Sünde“ lässt so manches Paar verzweifeln, an der Kirche und an sich selbst.
„Wir sind dankbar, dass wir in Deutschland Teil des Synodalen Weges sind und an der Gestaltung eines von Gott getragenen Miteinanders arbeiten dürfen. Für uns ist der Glaubenssinn der Glaubenden – der sensus fidelium – ein wichtiger Aspekt, der theologische, lehramtliche und humanwissenschaftliche Erkenntnis ergänzen muss.“ Nicole Podlinski, Bundesvorsitzende der KLB Deutschland ist als Synodale Mitglied des Forums „Leben in gelingenden Beziehungen – Liebe leben in Sexualität und Partnerschaft“.
Die KLB warnt vor den Auswirkungen der Antwort des Vatikans. Wenn es nicht erlaubt ist, „alle anderen Beziehungen oder selbst stabilen Partnerschaften…, die eine sexuelle Praxis außerhalb der Ehe (das heißt außerhalb einer unauflöslichen Verbindung eines Mannes und einer Frau, die an sich für die Lebensweitergabe offen ist)“ zu segnen, sind nicht nur gleichgeschlechtliche Partnerschaften betroffen.
„Segensfeiern für gleichgeschlechtliche Paare gehören seit Langem zum inoffiziellen kirchlichen Alltag. Ihre Verankerung in den Diözesen muss im Synodalen Weg weiter diskutiert werden. Wir appellieren an alle Menschen guten Willens und besonders an unsere Bischöfe pastoral handlungsfähig zu werden, auch wenn dies mit Mut zum pastoralen Ungehorsam verbunden sein sollte“, so Hubert Wernsmann, KLB Bundesseelsorger.
Segen ist „Vergegenwärtigung Gottes“. „Die Kirche ist dazu berufen, Menschen zu segnen. Sie ist nicht dazu berufen, Menschen, die darum bitten, den Segen Gottes vorzuenthalten“, so der KLB Bundesverband in der Stellungnahme.

Bad Honnef, den 17. März 2021

Pressemitteilung der KLB Bistum Münster Faire und nachhaltige Lieferbeziehungen global und regional.

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Katholische Landvolkbewegung (KLB) Münster | 25.01.2021

KLB-Diözesanverband Münster unterstützt die Initiativen für ein Lieferkettengesetz und fordert die Stärkung nachhaltiger regionaler Lieferbeziehungen!

Die Katholische Landvolkbewegung im Bistum Münster (KLB) unterstützt die Initiativen, die eine Verabschiedung eines Lieferkettengesetzes noch in dieser Legislaturperiode fordern. Verantwortung übernehmen für soziale und ökologische Mindeststandards, sollte eine selbstverständliche ethische Grundlage für unternehmerisches Handeln sein. Das „Erfolgsrezept Soziale Marktwirtschaft“ ist über Jahrzehnte diesen Prinzipien gefolgt. Die Marke „Made in Germany“ hat auch deshalb weltweit Beachtung gefunden. Die globalisierten Märkte, insbesondere die Kapitalmärkte, folgen dieser Maxime schon lange nicht mehr. Ohne ein regulierendes Eingreifen und Schaffung von Regeln zur Einhaltung dieser Standards, werde es nicht gehen, so heißt es in der KLB Pressemitteilung weiter. Wir(die KLB) unterstützen die Träger der Initiative Lieferkettengesetz und sind uns mit dem Kolping Diözesanverband Münster darüber einig, dass die großen Industrienationen, insbesondere Deutschland, hier mit gutem Beispiel vorangehen müssen.
In seiner Sozialenzyklika „Laudato Si“ fordert Papst Franziskus alle Wirtschaftsbeteiligten dazu auf, der Maxime eines fairen Handels zu folgen. „Das untergrabe die Marktwirtschaft nicht, sondern stabilisiere sie dauerhaft“, da ist sich die KLB-Diözesanvorsitzende Margret Schemmer aus Coesfeld- Lette sicher.

Besonderes Augenmerk legt die KLB auf den internationalen Handel mit Nahrungsmitteln, erinnert an das Recht der Völker, sich selbst zu ernähren und die Priorität der Nahrungsmittelsouveränität vor internationalem Handel. Dies gelte nicht nur für Importe, sondern auch für Exporte Land-wirtschaftlicher Produkte. „Wir müssen aufpassen, dass der Aufbau lokaler Märkte in den Ländern des Südens nicht durch billige Importe gestört wird. Dafür ist ein Lieferkettengesetz wichtig!“, so Margret Schemmer.
„Wir unterstützen mit unserem Projekt Hilfe für Kleinbauern in der Diözese KasanaLuweero in Uganda den Aufbau solcher Märkte und helfen bei der Gründung von kleinen Genossenschaften und bieten Schulungen für das Einstehen ihrer Rechte an.“ Hier sei die Zusicherung von Eigentumsrechten die größte Herausforderung, die den Interessen internationaler Investoren häufig entgegenstehe. Ein Lieferkettengesetz wäre ein deutliches und sichtbares Zeichen der Bundesregierung, diese Rechte anzuerkennen und sich auch in der EU für ein gemeinsames Vorgehen dafür einzusetzen, dass diese Regeln und Standards in den internationalen Handelsverträgen festgeschrieben werden.

Weiterhin fordert die KLB ein verbindliches Regelwerk auch für Lieferbeziehungen in Deutschland.
„Im Grunde brauchen wir auch so etwas wie ein regionales Lieferkettengesetz!“ fordert Johannes Krebber, KLB- Diözesanvorstandmitglied aus Uedem am Niederrhein. „Verlässliche Beziehungen der Partner in der Wertschöpfungskette können gelingen, wenn Erzeuger, Verarbeiter und Handel, langfristige Verbindungen eingehen, die glaubwürdig nachhaltige Landwirtschaft möglich machen“, so Krebber weiter. Dafür müssen vor allem regionale Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen gefördert werden. Der Verbraucher, da ist sich die KLB sicher, wird dies honorieren. Aktuell scheitern zu viele gute Ansätze am Mangel an Betrieben, die regionale Produkte verarbeiten. Bei entsprechender Infrastruktur werden regionale Produkte bezahlbar. Regional und BIO müssen bezahlbar sein. „Regional zu Discounterpreisen ist aber der falsche Weg, weil er für nachhaltige regionale Lieferbeziehungen keine Perspektiven bietet!“, ist sich Bernd Henrichs, KLB Vorstandsmitglied aus Everswinkel, sicher. Die aktuelle Gesetzgebung verbietet nur den Verkauf unter Einstandspreis. Dieser sei aber schon ruinös für viele Landwirte, die im Wettbewerb mit internationalen Anbietern nur über den Preis konkurrieren. Mensch, Natur und Umwelt blieben dabei auf der Strecke.

So schließt sich der Kreis, regionaler und globaler Wertschätzungsketten. Minister Müller schreibt in der Rheinischen Post, dass es nicht länger sein könne, dass wir Jeans in äthiopischen Betrieben fertigen lassen, die 15 Cent Stundenlohn zahlen und keine Kläranlage haben. Wir müssten endlich vom Reden zum Handeln kommen! So haben unsere Milch und die Jeans aus Äthiopien vieles gemeinsam!

Münster, 25. Januar 2021

Die pastorale Umkehr der Pfarrgemeinde im Dienst an der missionarischen Sendung der Kirche

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Katholische Landvolkbewegung (KLB) Deutschland | 27.08.2020

Die pastorale Umkehr der Pfarrgemeinde im Dienst an der missionarischen Sendung der Kirche Offener Brief der KLB Deutschland

Sehr verehrter Herr Kardinal,
der Bundesvorstand der Katholischen Landvolkbewegung Deutschland (KLB) ist enttäuscht und besorgt über die Instruktion zur Zukunft der Pfarreien, mit der anstehenden und
notwendigen Gemeindereformen deutliche Grenzen gesetzt werden. Aber wir wollen uns den Mut, über das zu reden, was wichtig ist, nicht nehmen lassen.


Die KLB engagiert sich seit fast 70 Jahren ehrenamtlich aus ihrer christlichen Verantwortung für die Menschen im ländlichen Raum. Diese Verantwortung nehmen wir als mündige Christen und Christinnen wahr. Als Volk Gottes sind wir alle durch Taufe und Firmung zur gemeinsamen Verantwortung berufen. Für das Leben, den Aufbau und die Sendung der Kirche waren schon immer ehren- und hauptamtliche Laien, Frauen und Männer wichtig, ganz besonders in den ländlichen Räumen! Gerade dort wird zukünftig eine verstärkte Einbindung von Laien in die Leitung einer Gemeinde zum „Überleben notwendig“ sein, da immer weniger Priester zur Verfügung stehen werden. Im ländlichen Raum wird es daher künftig Kirche nur geben, wenn Laien und Verbände wie die KLB sich als Akteure der Pastoral, deren Ziel die Evangelisierung, das Weitertragen der frohen Botschaft ist, verstehen und verstehen dürfen. Ist dies nicht gegeben, besteht die Gefahr, dass das Gemeindeleben ausblutet. Dann verdunstet das kirchliche Leben in den Gemeinden.

Wir verstehen uns als Laien, die von Gott gerufen sind, und diese Berufung, geleitet vom Geist des Evangeliums ausüben und so wie ein Sauerteig Christus den anderen kund machen und in der Welt leben und wirken (s.a. Lumen Gentium 31). Dieses Engagement der Laien ist ein wertvolles, aber auch zerbrechliches Gut. Es braucht einen Rahmen, in dem wir ernst genommen werden und inhaltlich mitgestalten können und uns dadurch menschlich bereichert fühlen. Die Instruktion zur pastoralen Umkehr der Pfarrgemeinde zerstört diesen Rahmen und das in vielen Jahren gewachsene Vertrauen und stößt die Engagierten vor den Kopf.


KLB Verantwortliche, ehrenamtliche Laien, Mitglieder der Kirchenvorstände und die Pfarrgemeinderäte nehmen in vielen Bereichen der Gemeindeseelsorge Leitung wahr. Vielfach ist es selbstverständlich, dass Laien am Sonntag Wortgottesdienste gestalten und feiern, dass sie den Beerdigungsdienst übernehmen, Andachten im kirchlichen Jahreskreis eigenverantwortlich vorbereiten und feiern, Jugendliche in der Katechese begleiten und auf
den Empfang der Sakramente wie Erstkommunion und Firmung vorbereiten, in der Verwaltung der Kirchengemeinden verantwortungsvolle Aufgaben übernehmen, Immobilien katholische Einrichtungen verwalten … und all dies tun sie fachlich qualifiziert, engagiert und vom Glauben getragen.


In den vergangenen Jahren haben wir nicht nur unsere Mitglieder, sondern auch Menschen in anderen kirchlichen Verbänden, in Kirchengemeinden, in kirchlichen Gremien und die Mitglieder des Synodalen Weges aufgerufen, sich zu engagieren. Diesem Ruf sind viele Menschen gefolgt, weil sie sich als Teil von Kirche und als mündige Mitglieder des Gottes Volkes gesehen haben, die selbst bestimmen, wie sie ihr Leben als Glaubende gestalten können. Die Instruktion lässt sie daran zweifeln, dass dies weiterhin möglich ist, und lässt die Bereitschaft zu weiterem Engagement sinken.


Wir appellieren an Sie Eminenz, an jedem Ort müssen angemessene Möglichkeiten erlaubt sein, damit Menschen ihrem Bedürfnis nach Begegnung, Austausch und Gottesdienst nachkommen können.


Hier stellen sich uns vielfältige Fragen: Wie kann lebendiges kirchliches Gemeindeleben auf der Basis der Festlegungen in der Instruktion zukünftig gewährleistet werden, wenn immer weniger Priester für den Dienst in den Gemeinden vorhanden sind? Welche Art von Leitung ist den Laien verschlossen und geweihten Priestern vorbehalten? Wie kann es gelingen, Pfarrer in ihre Leitungsfunktion zu unterstützen und zu entlasten? In unseren Gemeinden sind die Pfarrer vielfach auch für die Verwaltung und Organisation von Einrichtungen, wie z.B. Kindergärten, zuständig. Sind diese und andere organisatorische Aufgaben von der Leitung i.S. der Instruktion umfasst? Können Ämter des Pfarrers, z.B. als Vorsitzender des Kirchenvorstandes von Laien übernommen werden? Sie sehen, Eminenz, uns ist das kirchliche Leben vor Ort wichtig, ein kirchliches Leben, in dem alle Glaubenden die „gleiche Würde“ innehaben, eine Kirche, die sich von unten nach oben aufbaut, von der Gemeinschaft der Glaubenden hin zur Leitung, nicht umgekehrt.


Wir fragen Sie, wie eine lebendige Zukunft der Kirche aussehen soll, wenn Laien weitestgehend vom Dienst in der Kirche ausgeschlossen werden. Für viele Herausforderungen der Pastoral kann die Lösung nicht von oben her und für alle gleich gefunden werden. Es braucht das Vertrauen, dass die Menschen vor Ort Lösungen finden, gemäß dem Subsidiaritätsprinzip der Katholischen Soziallehre. Die Entwicklung der verschiedenen Charismen im Volk Gottes ist Auftrag des Evangeliums.

Wir erinnern daran, dass Kirche sich dort ereignet, wo Gemeinde im Namen Jesu zusammenkommt: „Wo zwei oder drei in meinem Namen beisammen sind, da bin ich mitten
unter ihnen.“


Wir ermutigen alle Christen und Christinnen sich dafür einzusetzen, dass der Dienst an den Menschen das entscheidend Christliche ist; denn „eine Kirche, die nicht dient, dient zu nichts“.


Wir wenden uns mit diesem Offenen Brief an Sie, Eminenz, als Präfekt der Kongregation für den Klerus und gleichermaßen an alle Christen und Christinnen, die Position beziehen wollen.


Mit ausgezeichneter Hochachtung

Bundesseelsorger, Hubert Wernsmann

Bundesvorsitzende, Nicole Podlinski

Bundesvorsitzender, K. Obermayer

Patente auf Saatgut

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Appell an Bundesjustizministerin Christine Lambrecht
Europäisches Patentamt beendet Moratorium für Patenterteilungen


26. Juni 2020 / Unbemerkt von der Öffentlichkeit hat der Präsident des Europäischen Patentamtes (EPA) António Campinos das Moratorium zur Prüfung von Patenten auf Pflanzen und Tiere aus konventioneller Züchtung beendet. Die Prüfung entsprechender Patentanträge war Anfang 2019 ausgesetzt worden, weil das EPA widersprüchliche Entscheidungen zu Patenten auf Saatgut gefällt hatte. Die Entscheidung des Präsidenten wurde jetzt getroffen, bevor alle entscheidenden Fragen geklärt wurden. So herrscht insbesondere Verwirrung darüber, wie herkömmliche Zuchtverfahren definiert sind. Diese werden im Patentrecht als ‚im Wesentlichen biologisch‘ bezeichnet und sind von der Patentierung ausgenommen.


Im Mai 2020 hatte die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes (EPA) grundsätzlich bestätigt, dass Pflanzen und Tiere aus herkömmlichen Züchtungsverfahren nicht patentiert werden dürfen (G3/19). Doch die umstrittene Praxis des EPA, Patente auch auf Pflanzen zu erteilen, die nicht aus gentechnischen Verfahren, sondern aus zufälligen Prozessen hervorgegangen sind, ist damit noch nicht beendet.


Beispiele für erteilte Patente auf herkömmliche Züchtung betreffen Gerste und Bier der Firma Carlsberg. Einsprüche gegen diese Patente, die auf zufälligen Mutationen beruhen, wurden im Oktober 2018 vom EPA abgewiesen. Andere Beispiele betreffen Salat, Melonen, Zwiebeln und Tomaten. Vor diesem Hintergrund müssen auch Gärtner, Landwirte und Züchter, die keine Gentechnik anwenden, damit rechnen, dass ihr Saatgut oder ihre Ernte durch Patentmonopole erfasst werden. Das steht aber nicht im Einklang mit den europäischen Patentgesetzen.


Deswegen appellieren jetzt rund 40 Organisationen gemeinsam an Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, diese Fehlentwicklung zu stoppen. Die Bundesregierung soll dafür ihren Platz im Verwaltungsrat des EPA nutzen, der über die korrekte Auslegung der Patentgesetze wacht. Zu den Unterzeichnern dieses Briefes gehören die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), die Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten in der EKD (AGU), die Bäuerliche Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall (BESH), Bingenheimer Saatgut AG, Bioland, der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM), der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Bund Naturschutz in Bayern (BN), der Bundesverband Naturkost Naturwaren (BNN), der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (BÖLW), Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG), Cultivari Getreidezüchtungsforschung, Die Freien Bäcker e.V., Ecoland e.V., Evangelischer Dienst auf dem Land (EDL), FIAN Deutschland, Forschung & Züchtung - LBS Dottenfelderhof, Gäa e.V, das Gen-ethische Netzwerk (GeN), die Genussgemeinschaft Städter und Bauern e.V., die Gesellschaft für ökologische Forschung, die IG Nachbau – Interessensgemeinschaft gegen Nachbaugebühren, die Katholische Landvolk Bewegung Deutschland, die Katholische Landvolk Bewegung Freiburg, Kein Patent auf Leben!, Keine Patente auf Saatgut!, das Keyserlingk-Institut, Kultursaat, Pro Regenwald, Saat:gut, Sambucus, Sativa, Save our Seeds, Slow Food Deutschland, Umweltinstitut München, Verband Katholisches Landvolk e.V., WeMove Europe, Zivilcourage Miesbach und Zukunftsstiftung Landwirtschaft (ZSL).


„Wir vertrauen darauf, dass Ministerin Lambrecht tatsächlich aktiv wird, bevor weitere strittige Patente erteilt werden. Dies entspricht nicht nur dem Inhalt des Koalitionsvertrages, sondern betrifft eine grundlegende Frage von Gerechtigkeit und Ethik“, sagt Georg Janßen, Bundesgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). „Das Patentrecht wird sonst dazu missbraucht, um sich Kontrolle über die Landwirtschaft und die Grundlagen unserer Ernährung zu verschaffen.“ Die Bundesregierung hatte allerdings jüngst, auf eine schriftliche Anfrage der Fraktion DIE LINKE, das Urteil der Großen Beschwerdekammer zwar begrüßt, aber keinerlei weitergehende Initiativen angekündigt.


Im Schreiben an die Ministerin fordern die Organisationen jetzt auch, dass der Patentschutz für gentechnische Verfahren so begrenzt wird, dass er sich nicht auch auf alle anderen Pflanzen und Tiere mit entsprechenden züchterischen Merkmalen erstreckt. Zudem müssen jegliches Zuchtmaterial und jegliche herkömmliche Zuchtmethode von der Patentierung ausgenommen sein.


Die Unterzeichner fordern auch eine Überprüfung, ob das Urteil G3/19 in allen Aspekten mit den Grundlagen des Patentrechtes übereinstimmt. Das Urteil führt zum ersten Mal eine Übergangsregel ein, nach der Patente, die vor Juli 2017 angemeldet wurden, von der Gültigkeit der Verbote ausgenommen wären. Damit würden aber Dutzende von Patenten bestehen bleiben, die zuvor widerrechtlich erteilt wurden. Zudem könnten auch einige hundert weitere derartige Patente erteilt werden, die derzeit beim EPA in Prüfung sind.

Die Situation in den Schlachthöfen muss unverzüglich zugunsten der Menschen geändert werden. Nur neue Regeln zu schaffen, reicht nicht aus! Wir alle müssen unser Verhalten ändern und Billigfleisch ablehnen.

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Herausgeber:

Katholische Landvolkbewegung (KLB) Deutschland | 23.06.2020

KLB Pressemitteilung - Information für Presse, Rundfunk und Fernsehen

Die Situation in den Schlachthöfen muss unverzüglich zugunsten der Menschen geändert werden. Nur neue Regeln zu schaffen, reicht nicht aus! Wir alle müssen unser Verhalten ändern und Billigfleisch ablehnen.
Die ersten Fälle von Corona in einzelnen Schlachtbetrieben vor wenigen Wochen haben zwar dazu geführt, dass die Bundesregierung schnell und folgerichtig Regelungen geschaffen hat, mit denen zukünftig Missstände verhindert werden sollen. Allerdings zeigt die jetzige Situation im Landkreis Gütersloh, dass dies allein nicht reicht. Jetzt müssen die Menschen dort persön-lich die Folgen von verantwortungslosem Handeln anderer tragen und einen erneuten Lock-down hinnehmen.
Die in den vergangenen Wochen offen zu Tage getretenen Missstände sind Ausdruck eines Wirtschaftssystems, bei dem mit geringen Kosten der größtmögliche Gewinn erzielt werden soll. Unsere viel gepriesene soziale Marktwirtschaft wird unter diesen Bedingungen immer mehr zur Makulatur und widerspricht den Prinzipien der christlichen Soziallehre. Die hohe An-zahl von Werksverträgen hebelt unser Sozialsystem aus, Arbeitsschutzstandards werden zu oft nicht eingehalten. Unterkünfte sind zu eng und gesundheitsgefährdend. Verbote und Kon-trollen mit anschließenden Sanktionen scheinen die einzigen Mittel zu sein, dieses System ein-zudämmen.
Darüber hinaus tragen wir alle Verantwortung für die Arbeits- und Lebensbedingungen von Menschen, die unter teilweise menschenunwürdigen Bedingungen dafür sorgen, dass wir un-ser billiges Schnitzel fein säuberlich zerlegt auf den Tisch bekommen. Die KLB Deutschland mahnt seit vielen Jahren ein genaues Hinschauen jedes Einzelnen und eine Veränderung der Rahmenbedingungen an. Hierbei geht es nicht allein um Werkverträge, Mindestlohn, Unter-kunft, Verlagerung von Verantwortlichkeiten. Wir alle sind in die Pflicht genommen, unsere Anspruchshaltung und unseren Konsum zu hinterfragen – mit Blick auf die Menschenwürde, aber auch mit Blick auf einen würdevollen Umgang mit unseren Nutztieren, so Nicole Podlinski und Korbinian Obermayer, Bundesvorsitzende der KLB.
Daher fordern wir erneut alle Beteiligten auf, weiterzudenken und ihr Handeln zu ändern.


Bad Honnef, den 23. Juni 2020

Kein Forum für rechtsradikale Hetzer im Bistum Münster!

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Diözesankomitee der Katholike im Bistum Münster | 25.05.2020

Beschluss des Vorstandes des Diözesankomitees der Katholiken im Bistum Münster


Kein Forum für rechtsradikale Hetzer im Bistum Münster!


Die AfD und einige ihrer prominenten Vertreter*innen propagieren politische Vorstellungen und
Programme, die mit einem christlichen Menschenbild und christlichen Wertvorstellungen nicht vereinbar
sind.


Mitglieder und Kandidat*innen der AfD sind in vielfacher Weise bemüht, sich in sozialen Netzwerken
und in der Öffentlichkeit als Politiker*innen der bürgerlichen Mitte zugehörig zu präsentieren. Sie werden
jede Einladung einer kirchlichen Organisation oder Gruppe dazu nutzen, über den wahren Inhalt und die
Bedeutung ihrer menschenverachtenden Programmatik hinwegzutäuschen.


Aus diesen Gründen darf die katholische Kirche im Bistum Münster ihnen keine Gelegenheit dazu
geben und kein Forum für die Verbreitung der Positionen der AfD bieten.


Der Vorstand des Diözesankomitees beschließt, bei eigenen Veranstaltungen keine Vertreter*innen der
AfD einzuladen. Er empfiehlt seinen Mitgliedern dringend, bei Veranstaltungen keine Vertreter*innen der
AfD einzuladen und darauf hinzuwirken, dass bei keiner kirchlichen, verbandlichen oder pfarrlichen
Veranstaltung AfD-Mitgliedern oder -Funktionär*innen eine Bühne oder ein Podium geboten wird.
Wenn Vertreter*innen der AfD um Teilnahmemöglichkeiten ersuchen, sollten diese unbedingt abgelehnt
werden.


Münster, den 25. Mai 2020

Werksverträge für Schlachthofmitarbeiter sind menschenunwürdig und beschämend!

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Herausgeber:

Katholische Landvolkbewegung (KLB) Deutschland | 18.05.2020

KLB Pressemitteilung - Information für Presse, Rundfunk und Fernsehen

Strengere Regeln gehen am Problem vorbei

Schon wieder hat die Corona-Pandemie dafür gesorgt, dass lange bestehende – und bekannte – Missstände öffentlich werden und politisches Handeln erfordern. Dieses Mal geht es um die Arbeits- und Lebensbedingungen von Menschen, die unter teilweise menschenunwürdigen Bedingungen dafür sorgen, dass wir unser billiges Schnitzel fein säuberlich zerlegt auf den Tisch bekommen. Die KLB Deutschland mahnt seit vielen Jahren ein genaues Hinschauen jedes Einzelnen und eine Veränderung der Rahmenbedingungen an. Hierbei geht es nicht allein um Mindestlohn, Unterkunft, Verlagerung von Verantwortlichkeiten auf andere durch Werkverträge und Subunternehmen nicht nur in der Fleischindustrie. Sie sind ein Ausdruck eines Wirtschaftssystems, bei dem mit geringen Kosten der größtmögliche Gewinn erzielt werden soll. Unsere viel gepriesene soziale Marktwirtschaft wird unter diesen Bedingungen immer mehr zur Makulatur und widerspricht den Prinzipien der christlichen Soziallehre. Die hohe Anzahl von Werksverträgen hebelt unser Sozialsystem aus, so Nicole Podlinski und Korbinian Obermayer, Bundesvorsitzende der KLB. Sie unterstützen damit Pfarrer Peter Kossen, der schon seit Jahren auf diesen Missstand hinweist. Wir alle sind in die Pflicht genommen, unsere Anspruchshaltung und unseren Konsum zu hinterfragen – mit Blick auf die Menschenwürde, aber auch mit Blick auf einen würdevollen Umgang mit unseren Nutztieren.

Wir fordern die Mitglieder der Bundesregierung auf, in ihren Überlegungen, die sie im Rahmen der Sitzung des Corona-Kabinetts am Montag diskutieren werden, Folgendes zu bedenken:

1. Wenn über die Vergabe von Werkverträgen das Kerngeschäft eines Betriebes erfüllt werden soll, weist dies auf eine Ausnutzung von Menschen über Lohndumping etc. hin. Die Werkverträge und Subunternehmen insbesondere in der Fleischindustrie müssen ein Ende haben.

2. Unsere Sozialgesetzgebung und Arbeitsrechte sind nicht Schwachstelle, sondern Standortvorteil, weil sie den Menschen als Menschen sehen und nicht nur als Objekt zur Realisierung von Gewinnen. Wir erwarten von allen Verantwortlichen die Einhaltung der Arbeit- und Gesundheitsschutzvorgaben, sowie die Kontrolle der Verordnungen bei der Unterbringung der Beschäftigten durch die Behörden vor Ort kontrolliert und die Abstellung der Mängel. Die Arbeitsinspektion in Deutschland ist hierfür ein gutes Instrument, welches besser ausgerüstet werden muss.

3. Immer größer, immer weiter, … vor allem weiter so, ist keine Möglichkeit, eine gute Zukunft für uns, unsere Kinder und alle Menschen auf der Welt zu gestalten.

4. Wir müssen uns auf Strukturen besinnen, die kleiner und regional verankert sind. Das gilt auch und vielleicht insbesondere für die Fleischproduktion – von der Haltung auf den Höfen bis hin zur Schlachtung in einem Betrieb in der Region. Vor allem in Bezug auf ein besseres Tierseuchenkrisenmanagement und für besseres Tierwohl sind dezentrale Strukturen von Vorteil.

5. Das bedeutet, dass wir uns gerade in der Landwirtschaft von einer Politik verabschieden müssen, die es kleineren bäuerlichen Familienbetrieben unmöglich macht, einen auskömmlichen landwirtschaftlichen Betrieb zu bewirtschaften. Dies gilt angefangen von Boden- und Pachtpreisen bis hin zu den Dumpingpreisen für Fleisch und andere landwirtschaftliche Produkte.

6. Auch wir Verbraucherinnen und Verbraucher sind in der Pflicht, für Lebensmittel angemessene Preise zu zahlen. Wichtig ist, dass das Geld auch bei den Landwirtinnen und Landwirten ankommt und nicht auf dem Weg dahin von anderen vereinnahmt wird.

Den erkrankten Arbeitenden und ihren Familien wünschen wir eine schnelle Genesung und die Unterstützung, die sie nun benötigen und ihnen guttut.

Bad Honnef, den 15. Mai 2020

Pressemeldung der KLB zur EDEKA Werbung.

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Katholische Landvolkbewegung (KLB) Deutschland | 27.01.2020

Pressemeldung der KLB zur EDEKA Werbung.

Mit der Werbung des Unternehmensverbundes EDEKA Minden-Hannover „Essen hat einen Preis verdient: den niedrigsten“ werden ethische Grenzen überschritten und die allgemein anerkannten Grundwerte der Gesellschaft sowie die vorherrschenden Vorstellungen von Anstand und Moral nicht mehr beachtet. Gerade zum Ende der Internationalen Grünen Woche in Berlin, den vielen öffentlichen und nicht öffentlichen Diskussionsforen, in denen die Wertschätzung von Lebensmitteln und denjenigen, die sie auf den Äckern und in den Ställen erzeugen, gefordert und versprochen wurde, zeugt die Werbung des Unternehmensverbundes EDEKA Minden-Hannover von einem erschreckenden Nichtverstehen bis hin zur Missachtung der Landwirtinnen und Landwirte in Deutschland und weltweit. Sie steht nicht in Übereinstimmung mit den selbstgesetzten Leitlinien des Deutschen Werberates und ist in keinerlei Weise von „Fairness im Wettbewerb und Verantwortung gegenüber der Gesellschaft“ getragen, wie es in den Leitlinien gefordert wird.
In diesem Sinne hat sich die KLB mit einem Schreiben an den Vorsitzenden des Deutschen Werberates, Dr. Hans-Henning Weigmann, gewandt und darum gebeten, die angesprochene Werbung zu überprüfen und erwartet, dass der Deutsche Werberat hier seine Aufgabe wahrnimmt. Ergänzend schlagen wir vor, die Leitlinien des Deutschen Werberates zum Thema Lebensmittel um die Wertschätzung von Lebensmittel zu ergänzen. So könnten die Leitlinien um Punkt 1.7 ergänzt werden: „1.7 Kommerzielle Werbung für Lebensmittel soll die Wertschätzung für Lebensmittel stärken.“
Auch wenn EDEKA Minden-Hannover im Laufe des Tages bereits auf Proteste der Landwirte vor Ort reagiert hat, ist eine Befassung in der Selbstkontrolleinrichtung der deutschen Werbewirtschaft notwendig. Werbung trägt in unserer Gesellschaft stark zur Meinungsbildung bei. Dem müssen sich auch die Unternehmen mit ihrer Werbung stellen.


Information: Katholische Landvolkbewegung Deutschland, Bundesstelle
Drachenfelsstraße 23, 53604 Bad Honnef
Telefon: 0 22 24 – 7 10 31; E-Mail:
sowie im Internet unter: www.klb-deutschland.de

Vorschlag der KLB zur Zukunft der gemeinsamen Agrarpolitik Europas GAP | KLB Deutschland (2018)

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Herausgeber:

Katholische Landvolkbewegung (KLB) Deutschland | 18.09.2018


Agrarpolitik ist Europapolitik

Vorschlag der KLB zur Zukunft der gemeinsamen Agrarpolitik Europas GAP Agrarausgaben erhalten

Die KLB fordert, trotz des BREXIT, die EU Agarausgaben in voller Höhe zu erhalten. Kürzungen im Agrarhaushalt gefährden eine nachhaltige Entwicklung der ländlichen Räume. Besonders in den peripheren Regionen Europas können sie zu Strukturbrüchen führen. In Europas Osten und Süden werden viele landwirtschaftliche Betriebe noch sehr lange auf europäische Transferleistungen angewiesen sein.

Ziel einer gemeinsamen Agrarpolitik muss es deswegen sein, sich stärker für die Weiterentwicklung der ländlichen Regionen Europas einzusetzen. Wir müssen das europäische Agrarmodell mit Förderung einer multifunktionalen, bäuerlichen Landwirtschaft in Europa sichern. Bäuerliche Landwirtschaft bildet in vielen Teilen Europas das wirtschaftliche Rückgrat der Regionen. Die Existenzsicherung selbständiger bäuerlicher Landwirtschaft ist dabei nicht nur die Grundlage der Nahrungsmittelproduktion, sondern schafft durch die Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte vor Ort Arbeitsplätze und damit funktionsfähige ländliche Regionen.

Erste Säule grundlegend reformieren

Deswegen begrüßen wir im Grundsatz die Vorschläge der EU-Kommission zur „Modernisierung und Vereinfachung“ der GAP und die Beibehaltung des Zwei-Säulenmodells. Wir fordern jedoch eine grundlegende Reform der ersten Säule. Leistungen zur Verbesserung des Umwelt- und Tierschutzes und einer klimaschonenden Landbewirtschaftung sollen ausschließlich in der ersten Säule gefördert werden. Landwirte stellen lebenswichtige öffentliche Güter für die Gesellschaft bereit. Deshalb sehen wir die Unterstützung dieser Leistungen in der ersten Säule der GAP verankert. Wichtig ist uns, europaweit die direkte Einkommensstützung der Landwirte durch die erste Säule zu sichern.

Genauso wichtig ist aber auch der Erhalt lebendiger ländlicher Räume durch Förderung der Agrarstruktur in der zweiten Säule. Der Kofinanzierung dieser Mittel muss im Sinne einer stabilen ländlichen Entwicklung im Osten und Süden Europas überdacht und angepasst werden. Häufig können dort die erforderlichen Eigenmittel nicht aufgebracht werden.

Entlohnung für die Bewirtschaftung der Fläche – nicht für den Besitz von Land

Das Modell zur Entlohnung öffentlicher Leistungen in der ersten Säule muss von der Kommission erarbeitet werden. Wir schlagen eine betriebliche Grundprämie für die ersten Hektare zum Ausgleich von Wettbewerbsnachteilen und zur Förderung von „Gemeinwohlleistungen“ vor.

Diese Gemeinwohlleistungen sollten als freiwillige Leistungen in den Bereichen Umwelt, Klima und Tierwohl erfolgen. Für diese freiwilligen Verpflichtungen der Landwirte sollten mindestens 50% der Gelder in der ersten Säule verwendet werden. Die Leistungen bestehen zum Beispiel aus Fördermaßnahmen wie z.B. verringertem Tierbesatz, Arbeitskräfteeinsatz, freiwilliges Greening, Weidehaltung, Biodiversität fördernde Extensivierung, Klimaschutz, kleineren Schlaggrößen.

Solcherlei freiwillige und spezifische Gemeinwohlleistungen können als freiwillige Maßnahmen bis zu 50 % der bisherigen ersten Säule finanziert werden.

Wir begrüßen die Forderung der Kommission und der Politik sich auf die Förderung der kleinen und mittleren Familienbetriebe zu konzentrieren. Die Förderung soll sicherstellen, dass die Bewirtschaftung der Fläche und nicht der Besitz von Fläche belohnt wird.

Konkrete Vorschläge für die erste Säule:

  1. Eine sanktionsfreie Grundprämie pro Hektar in Höhe von ca. 25%-30% der bisherigen 1.Säule.
  2. Ab einer Förderung von 60.000 € ist die Höhe der Prämie degressiv zu gestalten.
  3. Eine Förderung der freiwilligen Module für Gemeinwohlleistungen im Umwelt- und Tierwohlbereich in Höhe von mindestens 50 % der bisherigen Prämie.
  4. Eine Junglandwirteprämie für 5 Jahre als Festbetrag ist wichtig, um junge Betriebe zu unterstützen.
  5. Voll-, Zu- und Nebenerwerbsbetriebe sichern in vielen Regionen Europas das Familieneinkommen. Sie alle sind Landwirte im Sinne des Europäischen Agrarmodells und in ihrer Vielfalt zu unterstützen.
  6. Wirkungsorientierung ist grundsätzlich begrüßenswert, jedoch sehen wir noch keine belastbare Datengrundlage. Wichtig ist, dass ein Landwirt die Mittel für eine Maßnahme erhält, auch wenn die Wirkung nicht durch den Landwirt belegbar ist.

Wenn Landwirte maßgeschneiderte Lösungen im Natur- und Umweltschutz und bei Tierwohlmaßnahmen freiwillig durchführen, fördert dies die Akzeptanz der EU-Agrarpolitik bei Landwirten und in der Gesellschaft. Weiterhin reduziert es den Kontrollaufwand auf tatsächlich beantragte Leistungen. Diese gemeinwohlorientierten agrarökologischen Leistungen in der 2. Säule zu verankern erhöht zwar die Flexibilität der Mitgliedsstaaten, benachteiligt aber finanzschwächere Mitgliedsstaaten wegen der benötigten Kofinanzierung. Auch sehen wir die Gefahr, dass dies langfristig zu einer Renationalisierung der Agrarpolitik führen könnte. Dagegen stellen wir uns entschieden!

Unterstützung der nationalen und/oder regionalen Förderung der Agrarstruktur durch die zweite Säule

  1. Ländliche Entwicklung ist zuerst Aufgabe der Regionen, auch um dort Selbstverwaltung und Eigenverantwortung zu stärken. Dieses Subsidiaritätsprinzip ist im Maastrichter Vertrag von 1992 festgeschrieben. Die zweiten Säule der GAP, die ELER-Förderung zur Entwicklung des ländlichen Raumes unterstützt dieses Anliegen.
  1. Obwohl wir die Förderung der ländlichen Entwicklung für unabdingbar halten, ist im Sinne der Mitteltransparenz fraglich, diesen Teil der ELER-Förderung nur den Agrarsubventionen zuzurechnen. Ländliche Entwicklung ist eine grundgesetzlich verankerte Aufgabe, die mit Landwirtschaft nur indirekt verbunden ist.
  2. Die ELER-Förderung muss auf ihre tatsächlichen agrarstrukturellen Ziele hin konzentriert werden, wie z. B. ländliche Infrastruktur, Unterstützung regionaler Vermarktungsstrukturen und Erzeugergemeinschaften sowie Beratungsangebote.
  3. Die vorliegenden Vorschläge zur Reduzierung von Bürokratie, z. B. dem ELER-Reset 2020 durch Maßnahmen wie das „Single Audit System“ und Weiteres mehr sind zu begrüßen, um die bürokratischen Hürden für Landwirte zu verringern.

Ausdrücklich begrüßt die KLB den Vorschlag, die LEADER Programme zur Stärkung der eigenen Kräfte der ländlichen Entwicklung weiterhin als Bestandteil der ELER-Programme zu fördern. LEADER- Programme fördern in Form eines „Bottom Up Ansatz“ besonders die Lebensqualität und Wirtschaftsentwicklung in benachteiligten ländlichen Räumen. Nachhaltige ländliche Strukturförderung und Agrarpolitik gehören untrennbar zusammen. Einkommenswirkungen bei Landwirten sind zudem ein wesentlicher Teil ländlicher Entwicklung. Beides gehört in die Zuständigkeit der Generaldirektion Landwirtschaft.

Agrarexporte

Bei Agrarexporten ist unbedingt darauf zu achten, dass die Märkte in den LDC-Ländern nicht gestört werden und einheimische Landwirte in Entwicklungsländern benachteiligt werden.

Seelsorgliche Begleitung von betroffenen Landwirten im Tierseuchenfall | KLB, KLJB, LVHS, Institut für Kirche und Gesellschaft (2018)

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Herausgeber (2018):

Katholische Landvolkbewegung (KLB) im Bistum Münster

Katholische Landjugendbewegung (KLJB) im Bistum Münster e.V.

Katholische Landvolkshochschule (LVHS) Freckenhorst

Institut für Kirche und Gesellschaft der Evangelischen Kirche von Westfalen

Diese Handreichung wurde erstellt von einer ökumenischen Arbeitsgruppe der oben aufgeführten Einrichtungen. Sie basiert auf der Arbeitshilfe „Seelsorgende im Tierseuchenfall“ des Kirchlichen Dienstes auf dem Land der evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers. Die Aussagen ehemals betroffener Landwirte sind der Studie von Karin Jürgens „Tierseuchen in der Landwirtschaft. Die psychosozialen Folgen der Schweinepest für betroffene Familien - untersucht an Fallbeispielen in Nordwestdeutschland“ (Würzburg 2002) entnommen.


Seelsorgliche Begleitung von betroffenen Landwirten im Tierseuchenfall

Handreichung für Seelsorgerinnen und Seelsorger

Es scheint nur eine Frage der Zeit, bis die Afrikanische Schweinepest (ASP) in Deutschland ankommt und unsere Schweine befällt. Wildschweine verbreiten diese Krankheit aktuell vor allem in Osteuropa. Fälle in Tschechien und Westpolen werden immer häufiger. Ein Seuchenausbruch in Ballungszentren der Schweinehaltung wie dem Münsterland, dem Emsland oder in Südoldenburg hätte verheerende Folgen für die Bauernfamilien. In den letzten Jahren waren nur punktuell Betriebe z.B. wegen der Geflügelpest betroffen. Tierseuchenfälle wie die Schweinepest liegen Gotts sei Dank schon mehr als 10 Jahre zurück

Die Erfahrungen aus diesen Tierseuchenzügen in Deutschland (Schweinepest) und sowie mit MKS und BSE haben einen Eindruck von der schwerwiegenden Krise und der seelischen Not vermittelt, welche betroffene Landwirtsfamilien in einem solchen Fall erleben. Seelsorgerinnen und Seelsorger sind zur Begleitung der Landwirte herausgefordert. Spezialistinnen und Spezialisten für den Tierseuchenfall gibt es meistens nicht. Daher möchte die vorliegende Handreichung einige Basisinformationen zu der Situation vermitteln, in die sich Seelsorgende in einem solchen Fall begeben. Vieles ähnelt dabei sicherlich der Begleitung eines Trauerfalles oder eines anderen traumatischen Erlebnisses.

Welchen Ablauf hat die Keulung (Tierbestandstötung) eines Hofes und wie werden die Phasen von den Betroffenen erlebt?

Von einem Tierseuchenfall betroffene Landwirtsfamilien erleben die „Keulung ihres Hofes“. Landwirte sprechen meist nicht von der Keulung ihrer Tiere oder ihres Bestandes, sondern eben von der Keulung ihres Betriebes, denn der ganze Hof wird davon in Mitleidenschaft gezogen. Zum einen wird erlebt, wie Tiere massenhaft und, so wird es empfunden, sinnlos getötet werden und dadurch die Beziehung zwischen Mensch und Tier schmerzhaft beendet wird. Zum anderen hat die Keulung betriebswirtschaftliche Konsequenzen, die im schlimmsten Fall den Bestand des Betriebes existentiell gefährden können. Man kann sich zwar versichern. Aktuell lehnen bei der Afrikanischen Schweinpest viele Versicherer sogar Neuabschlüsse ab.

Zunächst steht der Verdacht im Raum, eines oder mehrere Tiere könnten von einer Tierseuche oder Krankheit betroffen sein, bei deren Vorliegen eine Keulung gesetzlich vorgeschrieben ist. Unbestimmte Ängste vor der Keulung des Betriebes und ein Gefühl von Autonomieverlust bestimmen das Erleben der Betroffenen. Es gibt nichts, was sie tun können, um sich aus dieser Situation aus eigener Kraft zu befreien. Die Ängste können sich bereits jetzt verdichten, zu Fluchtphantasien führen oder sich mit anderen ungelösten Problemen vermischen. Die seelische Not der Betroffenen beginnt bereits in dieser Phase.

Bestätigt sich der Verdacht, kommt – meist kurz danach - ein Keulungsteam auf den Hof. Für die Keulung der Tiere ist der Kreisveterinär verantwortlich. Das Team, das ihn begleitet, wird oft erst in der akuten Situation zusammengestellt. In Regionen, in denen es eine Notfallseelsorge gibt, wird diese informiert und kann ebenfalls vor Ort sein. Die Szenerie erinnert an einen Science-Fiction-Film: Die Mitglieder des Keulungsteams tragen Schutzanzüge, das Töten der Tiere erfolgt mithilfe kalter Technik, gegebenenfalls wird ein Sperrbezirk errichtet. Auf dem Hof bricht Hektik aus. Die Landwirtsfamilie muss die Massentötung ihrer Tiere mitansehen und dabei vielleicht dem Keulungsteam in der einen oder anderen Weise zur Hand gehen. Sie erlebt sich als Opfer, empfindet ohnmächtige Wut, die sich oft gegen den Kreisveterinär als Vertreter der Obrigkeit richtet. Die Tötung der Tiere wird als entsetzlich und grausam empfunden. Im Moment des Verlustes tritt die emotionale Bindung an das Nutztier vor den Sachbezug, der das Mensch-Tier-Verhältnis in der Landwirtschaft mitprägt. So berichtet ein Landwirt, dessen Hof von der Schweinepest betroffen war, nach Jahren:

„Es ist sagenhaft – es ist ja schließlich nur Vieh. [...] Aber es ist wirklich komisch, dass man so etwas so schwer nimmt. Ja gut, - es war nicht bloß Arbeit, sondern es sind eben Tiere.“ (Hero H.) Zum Teil wird der Verlust wie ein Trauerfall in der Familie empfunden.

Fast jeder Landwirt hat seinen Ritus, von einzelnen Tieren, die zu gegebener Zeit geschlachtet werden, Abschied zu nehmen. Beim Erleben der Keulung versagen diese Riten zum Teil aus unterschiedlichen Gründen. Durch den schnellen Ablauf des Geschehens bleibt im Vorfeld der Keulung wenig Zeit. Hat die Keulung stattgefunden, kann die Trauer oft nicht ausgelebt werden (Grabverlust). So bleibt der Prozess über lange Zeiträume unabgeschlossen und begleitet jede neue Krisis.

Ist die Keulung abgeschlossen, muss der Landwirt zur Seuchenbekämpfung die Reinigung und Desinfizierung des Betriebes vornehmen. Diese Reinigung ist eine Entfremdung und selbst das Ausmisten wird zum Ritual. Dabei wird die Sinnlosigkeit und Absurdität des Geschehens der Keulung oft nochmals erlebt. Viele Landwirtsfamilien empfinden diese Arbeit als Zwangsarbeit: „Also das muss man mal gesehen haben, wie sauber man die Ställe ausspritzen muss. Was das für eine dämliche Arbeit ist. Das ist ganz furchtbar! Wir hatten nichts, und wir mussten es trotzdem machen. (Marie H.)“ So berichtete eine Landwirtin, deren Bestand aufgrund der Schweinepest gekeult wurde. Zum Teil wird das Tötungsgeschehen noch abgewehrt und verleugnet, es setzt aber langsam ein längerer Prozess der Verlust- und Trauerarbeit ein, dabei werden verschiedene Trauerphasen durchlebt, zum Teil aber nicht beendet.

Nach der Keulung und Reinigung setzt die lange Phase des leeren Stalles ein. Der leere Stall konfrontiert die Betroffenen immer wieder mit der Realität und ist auch ein Symbol für die Zukunftsangst, die mit der Tierseuche verbunden ist. Die Zeitstrukturen und Lebensrhythmen, durch welche die Landwirtschaft geprägt ist (Melk- und Fütterungszeiten, Hofpräsens) brechen zusammen. Die Landwirtsfamilie verliert ihre Identität. Man hat das Gefühl ohne Tiere kein Bauer mehr zu sein.

Es gibt einen Überschuss an Freizeit, den man bei gleichzeitigen finanziellen Engpässen nicht zu nutzen weiß. Viele fürchten sich vor sozialen Kontakten, davor Rechenschaft geben zu müssen und fühlen sich schuldig. Viele empfinden, verursacht durch verdeckte und offene Schuldzuweisungen durch das kollegiale Umfeld, eine soziale Isolation. Die Dorfgemeinschaft distanziert sich von dem, der die Seuche ins Dorf gebracht hat. Solche Schuldzuweisungen kommen auch im Verhältnis der Generationen auf dem Hof vor, indem man sich gegenseitig die Kompetenz abspricht.

Die Keulung führt außerdem zu wirtschaftlichen Verlusten. Man macht die Erfahrung, bei Banken und Zulieferern betteln zu müssen. Zahlungen der Tierseuchenkasse sind meist nicht sofort zu erwarten. Es kommt zu Liquiditätsengpässen. Aber auch nachdem wieder aufgestallt wurde, dauert es in Zuchtbetrieben oft Jahre bis z.B. der zuvor durch sorgfältige Zucht erarbeitete Standard wieder erreicht wird. Besonders erschwert wird die Verarbeitung, wenn der Tierseuchenzug in der Region anhält oder der Betrieb schon einmal von einer Tierseuche betroffen war.

Welche Belastungssymptome treten auf und worin liegen ihre Ursachen?

Landwirte, die eine Keulung erlebt haben, berichten zum Teil von Reaktionen, die als posttraumatische Belastungssymptome eingeordnet werden können: Sie sind reizbar, übererregt, leiden unter Schlaflosigkeit und körperlicher Ermattung. Sie ziehen sich in sich zurück, verlassen den Hof nicht mehr, halten nicht mehr an, um zu klönen oder gehen in einem anderen Dorf oder einer anderen Stadt einkaufen. Sie verlieren auch das Interesse an ihrer Familie oder fühlen sich ihr entfremdet. Diese Schwierigkeiten können einen Monat und länger anhalten. Andere haben Alpträume und Angstanfälle, in denen sie die Keulung des Betriebes nochmals erleben. Oft versuchen Betroffene auch plötzlich mit anderen unfertigen Problemen schwächerer Natur aufzuräumen (z. B. Familienstress) – was natürlich nicht gelingen kann.

Mit Tierseuchen geht, wie der MKS-Seuchenzug in Großbritannien gezeigt hat, eine hohe Suizidgefahr einher. Ein Selbstmordversuch oder der Gedanke daran kann als Hilfeschrei, in der Hoffnung rechtzeitig gefunden zu werden, oder als letzter „logischer“ Ausweg empfunden werden.

Diese Reaktionen werden durch verschiedene Dimensionen des Geschehens hervorgerufen. Durch die Anordnung der Staatsobrigkeit, seine Tiere (sinnlos) zu töten und durch die Auflösung der gewohnten Zeitstrukturen erlebt der Landwirt einen Verlust seiner „bäuerlichen“ Autonomie sowie seines berufsethischen Halts. Er fühlt sich in seiner traditionellen Selbstbestimmung entmündigt. Das Seuchengeschehen selber ereignet sich willkürlich. Man erlebt sich als Opfer einer höheren Macht, des Schicksals, das aus eigener Kraft nicht abzuwenden ist. Die Sicherheitsideologien sowie der Glaube an einen tiermedizinischen Fortschritt, der die Seuche besiegt hat, zerbrechen. Diese Erfahrung wird sowohl durch die staatlichen Anordnungen als auch durch die politische Ausschlachtung der Ereignisse in den Massenmedien verstärkt. Auch diese werden nämlich als Willkür erlebt. Sie potenzieren das Gefühl der Hilflosigkeit. Man wird Opfer einer veralteten Rechtslage, einer praxisfremden Forschung, einer unzureichenden Notfallvorsorge.

Als Unternehmer lebt der Landwirt außerdem von seinem Ruf. Er ist kreditwürdig, ein würdiger Handelspartner, der gute Bauer um die Ecke. Die Tierseuche bewirkt die Zerstörung dieses Rufs. Dadurch wird die durch sie verursachte Unbestimmtheit der Zukunft noch verstärkt. Zukunftsängste werden außerdem durch das Wissen vergrößert, dass Tierseuchenkasse und Versicherung bei einer zweiten Welle nichts mehr zahlen.

Nicht zu unterschätzen ist auch der Eindruck der Desolidarisierung der Gesellschaft, der durch die klischeebeladenen Berichte der Massenmedien vermittelt und mitverursacht wird. Eine betroffene Landwirtin berichtet: „Ich bin einkaufen – da höre ich wie einer sagte: ‚Ach heute steht ja in der Zeitung, jetzt ist ja diese Pest vorbei. Es ist ja nun alles wieder freigegeben. Dann hört die Quakerei der Bauern ja wohl auf.‘ Da habe ich mich umgedreht und gesagt: ‚Ja, wir drücken morgen auf den Knopf und dann quiekt es in allen Ställen wieder.‘ Also, ich war fertig, ich bin es heute noch.“ (Anne A.). Die Erfahrung einer Tierseuche ist anderen existenziellen Erfahrungen und Auslösern für einen biographischen Deutungsverlustes, etwa einem Todesfall in der Familie, ähnlich.

Anknüpfungspunkte für seelsorgliche Begleitung

Oft sprechen Nachbarn, Veterinäre oder landwirtschaftliche Sprecher den Seelsorger vor Ort direkt an – man wird eingeführt, ist willkommen. Andernfalls, insbesondere, wenn man die Familie nicht schon kennt, ergibt sich ein Kontakt über ein Telefonat. Stammt der Seelsorger selbst aus einem bäuerlichen Hintergrund, erleichtert das vieles. Angesichts der Situation ist jedoch entscheidend, dass er oder sie nicht mit denen identifiziert wird, die innerhalb der traumatisierten Wirklichkeitserfahrung mit den Verursachern der Ohnmachts- und Desolidarisierungserfahrung (Institution / Obrigkeit / bissige Erntedankpredigt aus dem Vorjahr) gleichgesetzt werden. Der Seelsorger sollte als verlässlich erlebt werden können. Eine ungezwungene Kontinuität des Begleitungsangebotes ist sinnvoll, insbesondere dann, wenn es auf dem Hof still geworden ist.

Begleitung der Landwirtsfamilie bei der Keulung ihres Hofes bedeutet nicht zwangsläufig, dass der Seelsorger bei der Tötung dabei ist. Die Einschätzung, wessen man sich aussetzen kann, ist wichtig. Ist der Seelsorger während der Keulung auf dem Hof, muss er sich allerdings auf eine Vielzahl betroffener Personen und auch Helfer (Kreislandwirt, Kreisveterinär, Feuerwehr, Polizei usw.). einstellen. „Kirche am Küchentisch“, an dem sich die Wege der Familienmitglieder kreuzen, ein gemeinsamer Spaziergang mit den Altenteilern oder das Angebot zu einer gemeinsamen Abwesenheit, während auf dem Hof gekeult wird, können jedoch ebenso hilfreich sein. Schlüsselelement einer seelsorglichen Begleitung vor und am Tag der Keulung ist ein rechtzeitig eingeleiteter Abschied oder ein Abschied im Nachhinein, den angesichts der Unfassbarkeit des Ereignisses eigentlich nur religiöse Symbolik und Sprache initiieren und ausdrücken kann. Seit vielen Jahrzehnten ist das Schlachten (bis auf das Ausnahmeschlachten durch einen hoffremden Profi zu einer gewissen Jahreszeit und zum Eigenverzehr) von den Höfen abgegeben worden. Viele landwirtschaftliche Familien sind daher, was die Schlachtung angeht, ebenso „entfremdet“ wie die Gesellschaft insgesamt. Massenkeulungen treffen sie daher völlig unvorbereitet. Der Seelsorger kann helfen, die gewohnten Abschiedsrituale, die vollzogen werden, wenn ein Tier zum Schlachten abgegeben wird, aufzuspüren und zu vollziehen. Ein Gebet oder ein liturgischer Rahmen kann ein Ruhepunkt im Chaos sein. Das Ritual des Abschieds ist aber nicht schon die ganze Seelsorge.

Genauso wichtig ist das seelsorgliche Gespräch, in dem sich das Erlebte in der Regel selbst thematisiert. Aktives Zuhören ist auch hier die beste Seelsorge. Am Tag nach der Keulung kann es wichtig sein, die Orte auf dem Hof, die sich mit dem Schrecken des Geschehens verbinden, gemeinsam mit dem Betroffenen abzugehen. Es ist für ihn wichtig, zu sehen, was er redet. Das Gesprächsangebot sollte sich immer an der ganzen bäuerlichen Familie orientieren. Frauen gehen dabei oft schnell aus sich heraus, wohingegen Männer sehr lange brauchen, um auf sich und ihr Erleben zu sprechen zu kommen. Kinder werden leider oft vergessen. In ihrem Verhalten spiegelt sich die Belastung der Eltern. Vaterbilder (der Allesretter) kommen ins Wanken. In der Schule sind sie Zielscheibe ihrer Mitschüler.

Für Seelsorgerinnen und Seelsorger kann es hilfreich sein, sich zuvor mit einigen scheinbar einfachen Fragen, welche die Keulung mit sich bringen kann, auseinander zu setzen: Erleben die Tiere die Massenkeulung bewusst? Haben Tiere ein Seele? Kommen die gekeulten Tiere jetzt in den Himmel? Welchen liturgischen Worte und Formen passen für das Ende eines Tieres? Wäre ich als Seelsorger bereit der Bitte nachzukommen, einen neuen Tierbestand zu segnen? Will ich mich über das seelsorgliche Gespräch hinaus solidarisieren (z.B. Predigt oder Fürsprache bei der Bank)? Will ich in den Medien Stellung zum Geschehen nehmen? Ein Gespräch mit Kolleginnen und Kollegen kann sinnvoll sein, um sich auf solche Fragen vorzubereiten.

Insgesamt ist jedoch festzuhalten, dass die Hilfsmöglichkeiten nach dem Potential der Beteiligten so unterschiedlich sind, dass es keine allgemeingültigen Tipps gibt. Ein wiederholtes Gespräch mit der Familie ist einem Trauernachgespräch vergleichbar. Hilfenetze Betroffener untereinander und ihre Begleitung können dazu beitragen, die Betroffenen aus der sozialen Isolation herauszuführen. Gemeinden können helfen, Kontakte zu knüpfen und Kompetenzen ehemaliger Betroffener zu nutzen.

Über die Entstehung, Verbreitung, Erscheinungsformen und Auswirkung der Seuche, in deren Fall das Angebot einer seelsorglichen Begleitung gemacht werden soll, sollte man sich zuvor dringend informieren. Wichtige Informationen sind z.B. Hinweise über mögliche Ansteckungsgefahren für den Menschen und Zugangsberechtigungen auf das Seuchengehöft während möglicher Sperrzeiten. Stets aktuelle Informationen findet man auf der Homepage der zuständigen Kreisveterinärämter und des Landestierseuchenkontrollzentrum (LaTiKo) im LANUV NRW.

Anlass und Hintergrund der Handreichung.

Die Vieh haltende Landwirtschaft ist auch in Zukunft nicht vor neuen Seuchen geschützt. Hauptbedrohung ist zurzeit die Afrikanische Schweinepest, gegen die es aktuell auch keinen Impfstoff gibt. Latent lauert aber auch die Gefahr der Maul- und Klauenseuche (MKS) sowie der Geflügelpest. Bei den genannten Seuchen sind derzeit Bestandskeulungen gesetzlich vorgeschrieben. Betroffene werden also das zuvor beschriebene Szenario erleben und seelsorgliche Begleitung benötigen.

Das Töten von Tieren unterliegt jedoch aus unserer Sicht strengen, schöpfungstheologisch begründeten Grenzen des ethisch Vertretbaren. Diese Grenzen werden in der EU-Seuchenpolitik unserer Meinung nach immer noch überschritten, z.B wenn es Alternativen wie die Impfung gibt. Wo es diese Alternativen zur Keulung gibt, sind diese anzuwenden.

Den Einsatz für seelsorgerliche Hilfestellung im Krisenfall sollen diese Feststellungen jedoch nicht beeinträchtigen. Diese ist Dienst am Menschen. Denn im konkreten Fall sind der Landwirt und seine ganze Familie dem Geschehen weitgehend hilflos ausgeliefert.

Ausblick

Ergänzende und konkretisierende Fortbildungsangebote für Seelsorgerinnen und Seelsorger in landwirtschaftlich strukturierten Gemeinden sind von den Landvolkhochschulen und den ländlichen Verbänden der evangelischen und katholischen Kirchen in Nordrhein-Westfalen jederzeit realisierbar. In Zusammenarbeit mit den Landwirtschaftskammern, den Kreisveterinärämtern sowie erfahrenen Seelsorgerinnen und Seelsorger können diese vorbereitet und durchgeführt werden.

Kurzfristig ist ein Anruf bei ihrem zuständigen Veterinäramt, das in der jeweiligen Kreisverwaltung zu finden ist, sicher die erste Wahl.

Für Rückfragen oder Hilfe bei akuten Seuchenfällen können Sie uns jederzeit anrufen. Wir nennen Ihnen Ansprechpartner vor Ort oder helfen Ihnen nach unseren Möglichkeiten bei der Begleitung der betroffenen Familien. Unsere Telefonnummern:

  • Ulrich Oskamp: T.0251-53913-23, KLB Bistum Münster
  • Volker Rotthauwe T.02304 755336 , Institut für Kirche und Gesellschaft der EKvW

Loccumer Apell zur Verpachtung von Kirchenland | (2016)

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Herausgeber:

Ergebnis der Tagung „Kirchenland im Spannungsfeld sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Interessen“ an der Ev. Akademie Loccum vom 02. bis 04. September 2016

Veranstalter der Tagung:

  • Dr. habil. Monika C. M. Müller, Ev. Akademie Loccum
  • Dr. Norbert Wiersbinski, Bundesamt für Naturschutz
  • Ulrich Ketelhodt, Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt, Nordkirche
  • Thomas Beil, Succow Stiftung
  • Ulrich Oskamp, Katholische Landvolkbewegung

Loccumer Appell zur Verpachtung von Kirchenland

  1. Kirchen sollten sich der Bedeutung und des Wertes ihres Bodens bewusst sein.
  2. Kirchen und Kirchengemeinden müssen sich ihrer Vorbildfunktion bewusst sein und Verantwortung für ihr Land übernehmen.
  3. Kirchengemeinden sollten bei der Verpachtung ökonomische, ökologische und soziale Aspekte berücksichtigen (Nachhaltigkeit).
  4. Kirchengemeinden und kirchliche Einrichtungen sind aufgefordert, sich für die Bewahrung der Schöpfung aktiv einzusetzen, z. B. für Biodiversität, Luft, Wasser, Boden.
  5. Die Leitlinien für Verpachtungen liefern die Landeskirchen, die konkrete Ausgestaltung der Vergabekriterien sollte auf regionaler und lokaler Ebene erfolgen.
  6. Kirchengemeinden sollten die Vergabe des Kirchenlandes transparent gestalten.
  7. Kirchengemeinden sind aufgefordert, als Verpächter diese Ziele in einem wertschätzenden Dialog mit Pächtern von Kirchenland umzusetzen.
  8. Kirchengemeinden sollten offen sein für einen Dialog mit unterschiedlichen Interessengruppen.
  9. Die Kirchengemeinden sollten dabei ihre Unabhängigkeit gegenüber Dritten wahren.
  10. Menschen in den Kirchengemeinden sollten befähigt werden, ihre Verantwortung wahrnehmen zu können.

Per Akklamation vom Plenum am Ende der Tagung verabschiedet.

Ein starkes Stück Kirche | Kath. Erwachsenenverbände im Bistum Münster (2016)

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Herausgeber:

Die Katholischen Erwachsenenverbände im Bistum Münster:

  • Familienbund der Katholiken im Bistum Münster
  • Junge Gemeinschaft - Der Familienverband im Bistum Münster
  • Katholische Arbeitnehmerbewegung (KAB) - Diözesanverband Münster
  • Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands - Diözesanverband Münster
  • Katholische Landfrauenbewegung in der KFD - Diözesanverband Münster
  • Katholische Landvolkbewegung im Bistum Münster
  • Katholischer Deutscher Frauenbund - Diözesanverband Münster
  • KKV - Verband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung - Diözeesanverband Münster
  • Kolpingwerk - Diözesanverband Münster

Einleitung

Der Katholikentag 2018 im Bistum Münster steht vor der Tür – dieses Ereignis nehmen wir, die katholischen Erwachsenenverbände im Bistum Mün- ster, zum Anlass, uns zu positionieren: Wo stehen wir? Was ist unser Auftrag? Wohin wollen wir? Die katholischen Erwachsenenverbände haben Anteil an der Sendung der Kirche. Das II. Vatikanum hat die Sendung der Kirche im Volk Gottes verortet und den katholischen Erwachsenenverbänden damit einen pastoralen Auftrag gegeben. Ausgangspunkt sind die vielfältigen Umbrüche in der Verbandslandschaft, die sich in den letzten Jahren vollzogen haben und deren Ende noch nicht absehbar ist. Sie stellen große Herausforderungen für die verbandliche Arbeit dar. Adressaten dieser Positionierung sind die Verantwortlichen für die Pastoral in den Gemeinden, in den Verbänden und in der Bistumsleitung.

So sind wir

Wir sind Teil der Kirche.

Wir, die katholischen Erwachsenenverbände, gestalten unser Engagement aus unserem christlichen Glauben heraus. Wir sind Teil der Kirche mit eigenem Auftrag und eigenem Selbstverständnis. Wir gehen von der Lebenswirklichkeit der Menschen aus und übersetzen – je nach Profil des Verbandes – das Evangelium in den Alltag der Menschen. Unsere Überzeugung lautet: Starke Verbände machen die Kirche stark. Mit unseren Möglichkeiten tragen wir dazu bei, dass die Kirche lebendig bleibt und sich weiterentwickelt.

Wir sind ein Modell für pastorale Arbeit.

Die katholischen Erwachsenenverbände sind ein Modell für pastorale Arbeit. Unsere grundlgenden Prinzipien sind Christlicher Glaube und Lebensweltbezug, Demokratie, Partizipation, Selbstorganisation, Freiwilligkeit und Ehren- amtlichkeit.1 Geistliche Leitung durch Laien und das allgemeine Priestertum werden bei uns selbstverständlich gelebt. Die katholischen Erwachsenenverbände ver- stehen sich als kategoriale Gemeinden – mit allen Funktionen, die eine territoriale Gemeinde kennzeichnet: diakonia, liturgia, martyria, koinonia. Wir sind in Pfarreien verortet. Wir leben eine synodale Struktur: Die Leitung liegt nicht bei Einzelpersonen, sondern bei auf Zeit gewählten Gremien. Erfahrungen aus dem permanenten Reflexionsprozess unserer Organisationsformen geben wir als Impulse an die Gesamtkirche weiter.

Unsere Spiritualität ist einzigartig.

Für viele Menschen sind die katholischen Erwachsenenverbände zu einer geistlichen Hei- mat geworden: Jeden Verband kennzeichnet eine eigene Spiritualität, die unterschiedlich ausgeprägt und akzentuiert ist. Immer aber ist sie: einzigartig. Diese Spiritualität ermöglicht unverwechselbare Glaubenser- fahrungen. Wir setzen damit Akzente in Kirche und Gesellschaft.

Wir ermöglichen Beheimatung.

Die katholischen Erwachsenenverbände orientieren sich an den Charismen ihrer Mitglieder und bieten ihnen Möglichkeiten, sich ihren Fähigkeiten entsprechend einzubringen. Das schafft Identität – und Beheimatung. Wir sind gemeinsam unterwegs und doch anders. Jeder Verband hat eine eigene Zielgruppe, die besonders angesprochen werden will. Viele Menschen erleben „ihren“ Verband als einen von wenigen, manchmal einzigen Ort, an dem sie sich (noch) mit der Kirche identifizieren können. „Wenn es euch nicht mehr gäbe, wäre ich nicht mehr dabei“ ist eine Aussage, die wir in dieser oder ähnlicher Form häufig hören. Sie bezieht sich sowohl auf eine menschliche als auch inhaltliche Beheimatung.

Wir beziehen Stellung.

Ein wesentliches Merkmal der katholischen Erwachsenenverbände ist: Wir sind politisch. Wir sehen uns als Brücke, die Kirche und Gesellschaft verbindet. Aus unserer christlichen Grundüberzeugung heraus beziehen wir Stellung zu den brennenden Themen der Zeit – oft in pointierter und prägnanter Form. Unser politisches Engagement ist konstitutiv für unser Verbandsverständnis und Ausdruck unseres spezifischen Apostolats. Die katholische Soziallehre, insbesondere das Solidaritäts- und das Subsidiaritätsprinzip, ist dabei für uns leitend. Dabei setzen wir uns für viele Betroffene ein, nicht nur für unsere Mitglieder.

So sehen wir unsere Zukunft

Wir bleiben uns treu.

Unsere Gesellschaft wandelt sich und die katholischen Erwachsenenverbände stellen sich diesen gesellschaftlichen Veränderungsprozessen. Wir probieren vieles aus, weil wir immer vor der Aufgabe stehen, unser Handeln und unsere Strukturen zu hinterfragen. Wir verharren nicht in überkommenen Traditionen und verlieren den Kontakt zu den Herausforderungen der Gegenwart nicht. Wir behalten aber unseren je eigenen Kern, der uns ausmacht: Christlicher Glaube und Lebensweltbezug, Partizipation, Selbstorganisation und Demokratie, Freiwilligkeit und Ehrenamtlichkeit!

Wir leben Vielfalt.

Der Beitrag der katholischen Erwachsenenverbände zum Sendungsauftrag der Kirche besteht einerseits in ihrem engen Kontakt zu den Lebenswirklichkeiten in unserer Gesellschaft und andererseits in der Chance, diese in den innerkirchlichen Raum einzubringen. Bei uns können sich Menschen freiwillig engagieren, ihre Meinung einbringen und mitbestimmen. Und mit dieser Dynamik, mit diesem Potential bereichern wir unsere Kirche. Die katholischen Erwachsenenverbände leben eine je eigene Spiritualität, aber gemeinsam ist ihnen, Menschen in der Gestaltung ihrer Gottesbeziehung zu unterstützen. Bei uns haben auch Nichtglaubende und Zweifelnde Raum.

Wir entwickeln neue Formen.

Wir erleben, dass Menschen von unseren An- liegen begeistert sind, sich aber auch schwer tun, Verbandsmitgliedschaften einzugehen. Engagement gestaltet sich gerade bei jüngeren Menschen anders. Aus diesen und anderen Gründen sinkt bei einigen Verbänden die Mitgliederzahl. Wir stellen uns deshalb immer wieder neu den Zeichen der Zeit, lassen uns auf die sich verändernde Gegenwart ein, stellen uns neuen Fragen und nehmen Kurskorrekturen vor, wo diese notwendig sind. Wir interpretieren unseren Gründungsauftag immer wieder neu und suchen kreativ Wege, wenn es um neue Formen der Mitgliedschaft und wenn es um Kooperationen zwischen den Erwachsenenverbänden geht. Wir sind nah an den Bedürfnissen unserer Mitglieder und gestalten die Entwicklungen. Wir, die katho- lischen Erwachsenenverbände, sind offen für Veränderungen.

Wir brauchen stabile Rahmenbedingungen.

Wir sind von der Wichtigkeit verbandlicher Arbeit überzeugt. Die verbandliche Arbeit ist ein eigenes Standbein der Pastoral und beruft sich auf eine lange Tradition und starke Position im Bistum Münster. Die katholischen Erwachsenenverbände wünschen sich von den Verantwortlichen des Bistums neben einer zuverlässigen finanziellen Unterstützung vor allem eine wohlwollende ideelle Begleitung unserer Entwicklung. Dazu gehört neben anderem die Verankerung der Vorstellung verbandlicher Arbeit in den pastoralen Ausbildungsberufen, die Berücksichtigung der Verbände bei derÜberarbeitung des Pastoralplanes auch auf Pfarreiebene und ihre enge Einbindung in die Vorbereitungen zum Katholikentag 2018.

Resümee und Ausblick

Wir, die katholischen Erwachsenenverbände, haben die Herausforderung angenommen, uns zukunftsfähig zu machen. Dabei handelt es sich nicht um einen Prozess, der linear verläuft, sondern der Höhen und Tiefen und auch Redundanzen enthält. Dennoch sind wir zuversichtlich: Wurden wir – in der Regel – gegründet in einer Epoche des Wandels und gesellschaftlichen Umbruchs, so erleben wir beides heute wieder. Mit unseren Ressourcen, unseren geistigen und geistlichen Wurzeln fühlen wir uns jedoch in der Lage, diese Her- ausforderungen zu gestalten. Über jedwede Unterstützung freuen wir uns.

Ethik in der Nutztierhaltung | Ländliche Verbände und Landvolkshochschulen im Bistum Münster (2012)

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Herausgeber:

  • Katholische Landvolkbewegung im Bistum Münster
  • Katholische Landjugendbewegung im Bistum Münster e.V.
  • Katholische Landfrauenbewegung im Bistum Münster
  • Bildungszentrum Wasserburg Rinder
  • Katholische Landvolkshochschule Schorlemer Alst Freckenhorst

Ethik in der Nutztierhaltung

Tierhaltung und besonders die Nutztierhaltung in der Landwirtschaft gerät immer mehr in den Blickpunkt der Öffentlichkeit. Die Vorstellungen darüber, was artgerechte Tierhaltung eigentlich ist, werden dabei zunehmend kontrovers diskutiert. Bei Forengesprächen in der Landvolkshochschule Freckenhorst im letzten Winter haben wir einzelne Aspekte über den Umgang mit Tieren im Allgemeinen und mit landwirtschaftlichen Nutztieren im Besonderen in den Blick genommen. Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Mitgliedern des Runden Tisches Landpastoral der Katholischen Landvolkbewegung (KLB), Katholischen Landjugendbewegung (KLJB), Katholischen Landfrauenbewegung (KLFB), der Landvolkshochschulen und interessierten Teilnehmern der Foren haben versucht, aus dem Gehörten ethische Kriterien für eine artgerechte Nutztierhaltung zu formulieren.

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Stellungnahme zu den Reaktionen auf den Dioxinskandal | KLB Münster (2011)

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Herausgeber:

Katholische Landvolkbewegung (KLB) im Bistum Münster


Bauern und Bäuerinnen sind die Leidtragenden.

Stellungnahme der KLB im Bistum Münster zu den Reaktionen auf den Dioxinskandal.

Eines vorweg, der kriminelle Akt der Fettlieferfirma (Harles & Jentsch) ist auf das Schärfste zu verurteilen und mit harten Strafen zu ahnden. Auch waren oder sind die Futtermittelfirmen, die die Fette gutgläubig gekauft haben, um eine bittere Erfahrung reicher und müssen in der Konsequenz nun mit regelmäßigen staatlichen Kontrollen leben. Das ist eine richtige Maßnahme, die hoffentlich die notwendige Sicherheit gibt.

Den wirtschaftlichen Schaden jedoch tragen fast alle Bauern durch massive Preissenkungen und einen enormen Imageschaden in der Bevölkerung. Es war der Startschuss für eine öffentliche Debatte zu grundsätzlichen Fragen über die Ausrichtung der Landwirtschaft, die nur wenig mit dem Dioxinskandal zu tun haben.

Bei näherem Betrachten der Dioxinproblematik trifft man schnell auf sehr komplexe Zusammenhänge. Die Dioxinbelastung der Menschen erfolgt durch vielfältige diffuse Quellen und ist ein Problem, mit dem wir nicht nur bei Nahrungsmitteln zu kämpfen haben. Zur Kontrolle der Belastung mit Dioxin wurden Grenzwerte festgelegt, die sich an nicht vermeidbaren Konzentrationen orientieren. Die Gefahr der Kontamination scheint groß. Selbst die Bio-Branche war betroffen. Im Mai 2010 wurde eine belastete Biomaischarge aus der Ukraine an deutsche Biohühner verfüttert. Hier wurde sachlich argumentiert und schnell reagiert. Die Aufregung hielt sich in Grenzen. Trotzdem wird der aktuelle Dioxinskandal zum Anlass genommen, einen ganzen Berufsstand in Sippenhaft zu nehmen und die moderne, arbeitsteilige konventionelle

Landwirtschaft grundsätzlich zu hinterfragen. Die Wirksamkeit schärferer staatlicher Kontrollen wird schon von vornherein in Zweifel gezogen, Bauern pauschal als Massentierhalter bezeichnet und ihnen Gewissen und Verantwortung im Umgang mit ihren Tieren abgesprochen. Selbst der namhafte Theologe und Wissenschaftler Prof. Ulrich Lüke wird in einer KNA-Mitteilung zitiert, er rufe zu einem gesunden Misstrauen gegen renditeorientierte Viehhaltung auf und bezeichne die Deutschen als „Volk von Fleischfressern“. Solche ungenaue, ja ungenügende Bereichterstattung wird sowohl dem Inhalt seines Interviews nicht gerecht, noch trägt es zur Klärung der Problematik bei.

Sicherlich gibt es aktuell Entwicklungen in der Tierhaltung deren Größenordnungen kritisch zu hinterfragen sind. Die Grenzen des Wachstums einiger Betriebe sind erreicht, ja sogar überschritten und es mangelt an wirksamen Regeln, diese Entwicklungen zu kontrollieren. Die aber sind dringend geboten, um die Existenz der vielen selbständigen, bäuerlich wirtschaftenden Familienunternehmen zu sichern. Über 70% des Einkommens der deutschen Bauern und Bäuerinnen stammt nämlich aus der Viehhaltung. Im Münsterland und am Niederrhein haben die Betriebe wegen der geringen Flächenausstattung schon immer Tiere geh lten, um ein Auskommen mit dem Einkommen zu haben. Hier ist eine hohe fachliche Kompetenz im Umgang mit Tieren vorhanden. Das gilt auch für die vor- und nachgelagerten Firmen, die bei uns einen wichtigen Wirtschaftsfaktor darstellen. Jeder achte Arbeitsplatz ist hierzulande in diesen Bereichen angesiedelt. Leider hat sich der Strukturwandel in der Wirtschaftskrise der letzten Jahre beschleunigt. 5% Betriebsaufgaben jährlich sind sehr besorgniserregend und werden zu einer ernsten sozialen Frage in den Dörfern. Neu hinzugekommen ist der Wettbewerb um Flächen zur Bioenergieproduktion, der vielen Viehhaltenden Betrieben zur ernsthaften Konkurrenz geworden ist.

Unsere Frage lautet: „Wie können wir mit diesen Entwicklungen nicht nur jetzt, sondern künftig umgehen?“ Über die Analyse hinaus gilt es, strategische Entscheidungen zu treffen, um mit entspr chenden Konzepten ökonomische, ökologische und soziale Perspektiven für die Landwirtschaft aufzuzeigen. Die Weichen hierfür müssen auch politisch estellt werden. Klimawandel, Biodiversität und internationaler Agrarhandel mit Blick auf die Sicherung der Welternährung bedürfen unserer Meinung nach schnell wirksamer internationaler Regeln. Regeln, die diesen multifunktionalen Charakter der Landwirtschaft nachhaltig sicherstellen.

Angesagt sind eine Versachlichung der Diskussion und ein gemeinsames Ringen um die zukünftige Ausrichtung der Landwirtschaft. Die KLB ist gerne bereit, daran mitzuarbeiten genauso wie alle Bauern und Bäuerinnen im Bistum Münster, die ihre Betriebe als selbständige Familienbetriebe weiterführen wollen. Sinn macht dies jedoch nur, wenn Ursache und Wirkung in die richtigen Zusammenhänge gestellt werden. Dazu gehört auch die Bereitschaft, sich mit den Errungenschaften moderner Technik auseinanderzusetzen und die Vorteile moderner Ställe für die Tiere, wie z.B. Laufstall- und Gruppenhaltung, zu sehen und anzuerkennen. Die Tiergesundheit ist den Ställen durch computergesteuerte ausgewogene Fütterung gestiegen und das Stallklima wesentlich besser als in vielen alten Haltungsformen. Tierschutzdiskussionen sind wichtig und Bauern sind bereit, neue Erkenntnisse in diesen Bereichen umzusetzen und ihre aktuellen Standards für eine tiergerechte Nutztierhaltung zu hinterfragen. Arbeitsteilige Landwirtschaft gehört dabei zum Alltag im 21sten Jahrhundert. Aus Sicht der KLB ist dieses bäuerliches Wirtschaften und keine indu trielle Tierhaltung.

Die Herausforderungen, die wir gemeinsam zu bewältigen haben sind groß: Ernährungs- und Energiesicherung bei steigender Weltbevölkerung und Verlangsamung des Klimawandels. Der Landwirtschaft kommt dabei eine Schlüsselrolle zu. Zu Recht gehört das kritische Hinterfragen unseres Ernährungsverhaltens dazu. Im Weltmaßstab heißt das auch, über den Fleischverzehr nachzudenken und unsere wertvollen Ackerböden zu schützen und effizient zu nutzen. Bauern und Bäuerinnen stellen sich diesen Herausforderungen und passen sich gerne an. Jedoch mit Weisheiten der Vergangenheit zu argum ntieren, von Butterbergen und Milchseen zu reden, die es schon lange nicht mehr gibt und mit nur noch punktuell erfolgende Exportsubventionen zu benennen, tragen nicht zu einer Versachlichung bei. Prof. Dr. Lüke aus Aachen unterstützt die Forderung einer Umweltenzyklika der katholischen Kirche. Auch die KLB begrüßt eine Enzyklika zu dieser komplexen Thematik, wenn sie die tatsächlichen Ursache- und Wirkungszusammenhänge beleuchtet. „Das könnte uns einen Schritt weiterhelfen!“ so die KLB in ihrer Stellungnahme.

Positionspapier Landwirtschaft | KLB Deutschland (2011)

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Herausgeber:

Katholische Landvolkbewegung (KLB) Deutschland


Zusammenfassung:

Voraussetzung für alle unsere Ziele ist die ökologische, soziale und ökonomische Nachhaltigkeit. Grundlage für die Umsetzung dieser Ziele sind lokal und regional verantwortete Entscheidungsprozesse. Wir brauchen Rahmenbedingungen, die die Entscheidungs- und Handlungsfreiheit der Menschen vor Ort ermöglichen. Dazu gehört der freie Zugang zu Boden, Wasser, Saatgut, Produktionsmitteln sowie Bildung, Wissen und unabhängiger Forschung. Bildung ist dabei der Schlüssel zu eigenverantwortlichem Handeln und beugt der Benachteiligung von Menschen in ländlichen Räumen vor. Alle diese Ziele werden in ihrer Abhängigkeit voneinander und ihrer Komplexität am besten durch eine bäuerliche Landwirtschaft gefördert. Die Stärkung genossenschaftlicher und anderer regionaler Strukturen wird ausdrücklich gewünscht.

Hier gibt es das gesamte leitbild zum Download

Patente auf Saatgut

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Appell an Bundesjustizministerin Christine Lambrecht
Europäisches Patentamt beendet Moratorium für Patenterteilungen


26. Juni 2020 / Unbemerkt von der Öffentlichkeit hat der Präsident des Europäischen Patentamtes (EPA) António Campinos das Moratorium zur Prüfung von Patenten auf Pflanzen und Tiere aus konventioneller Züchtung beendet. Die Prüfung entsprechender Patentanträge war Anfang 2019 ausgesetzt worden, weil das EPA widersprüchliche Entscheidungen zu Patenten auf Saatgut gefällt hatte. Die Entscheidung des Präsidenten wurde jetzt getroffen, bevor alle entscheidenden Fragen geklärt wurden. So herrscht insbesondere Verwirrung darüber, wie herkömmliche Zuchtverfahren definiert sind. Diese werden im Patentrecht als ‚im Wesentlichen biologisch‘ bezeichnet und sind von der Patentierung ausgenommen.


Im Mai 2020 hatte die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes (EPA) grundsätzlich bestätigt, dass Pflanzen und Tiere aus herkömmlichen Züchtungsverfahren nicht patentiert werden dürfen (G3/19). Doch die umstrittene Praxis des EPA, Patente auch auf Pflanzen zu erteilen, die nicht aus gentechnischen Verfahren, sondern aus zufälligen Prozessen hervorgegangen sind, ist damit noch nicht beendet.


Beispiele für erteilte Patente auf herkömmliche Züchtung betreffen Gerste und Bier der Firma Carlsberg. Einsprüche gegen diese Patente, die auf zufälligen Mutationen beruhen, wurden im Oktober 2018 vom EPA abgewiesen. Andere Beispiele betreffen Salat, Melonen, Zwiebeln und Tomaten. Vor diesem Hintergrund müssen auch Gärtner, Landwirte und Züchter, die keine Gentechnik anwenden, damit rechnen, dass ihr Saatgut oder ihre Ernte durch Patentmonopole erfasst werden. Das steht aber nicht im Einklang mit den europäischen Patentgesetzen.


Deswegen appellieren jetzt rund 40 Organisationen gemeinsam an Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, diese Fehlentwicklung zu stoppen. Die Bundesregierung soll dafür ihren Platz im Verwaltungsrat des EPA nutzen, der über die korrekte Auslegung der Patentgesetze wacht. Zu den Unterzeichnern dieses Briefes gehören die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), die Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten in der EKD (AGU), die Bäuerliche Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall (BESH), Bingenheimer Saatgut AG, Bioland, der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM), der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Bund Naturschutz in Bayern (BN), der Bundesverband Naturkost Naturwaren (BNN), der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (BÖLW), Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG), Cultivari Getreidezüchtungsforschung, Die Freien Bäcker e.V., Ecoland e.V., Evangelischer Dienst auf dem Land (EDL), FIAN Deutschland, Forschung & Züchtung - LBS Dottenfelderhof, Gäa e.V, das Gen-ethische Netzwerk (GeN), die Genussgemeinschaft Städter und Bauern e.V., die Gesellschaft für ökologische Forschung, die IG Nachbau – Interessensgemeinschaft gegen Nachbaugebühren, die Katholische Landvolk Bewegung Deutschland, die Katholische Landvolk Bewegung Freiburg, Kein Patent auf Leben!, Keine Patente auf Saatgut!, das Keyserlingk-Institut, Kultursaat, Pro Regenwald, Saat:gut, Sambucus, Sativa, Save our Seeds, Slow Food Deutschland, Umweltinstitut München, Verband Katholisches Landvolk e.V., WeMove Europe, Zivilcourage Miesbach und Zukunftsstiftung Landwirtschaft (ZSL).


„Wir vertrauen darauf, dass Ministerin Lambrecht tatsächlich aktiv wird, bevor weitere strittige Patente erteilt werden. Dies entspricht nicht nur dem Inhalt des Koalitionsvertrages, sondern betrifft eine grundlegende Frage von Gerechtigkeit und Ethik“, sagt Georg Janßen, Bundesgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). „Das Patentrecht wird sonst dazu missbraucht, um sich Kontrolle über die Landwirtschaft und die Grundlagen unserer Ernährung zu verschaffen.“ Die Bundesregierung hatte allerdings jüngst, auf eine schriftliche Anfrage der Fraktion DIE LINKE, das Urteil der Großen Beschwerdekammer zwar begrüßt, aber keinerlei weitergehende Initiativen angekündigt.


Im Schreiben an die Ministerin fordern die Organisationen jetzt auch, dass der Patentschutz für gentechnische Verfahren so begrenzt wird, dass er sich nicht auch auf alle anderen Pflanzen und Tiere mit entsprechenden züchterischen Merkmalen erstreckt. Zudem müssen jegliches Zuchtmaterial und jegliche herkömmliche Zuchtmethode von der Patentierung ausgenommen sein.


Die Unterzeichner fordern auch eine Überprüfung, ob das Urteil G3/19 in allen Aspekten mit den Grundlagen des Patentrechtes übereinstimmt. Das Urteil führt zum ersten Mal eine Übergangsregel ein, nach der Patente, die vor Juli 2017 angemeldet wurden, von der Gültigkeit der Verbote ausgenommen wären. Damit würden aber Dutzende von Patenten bestehen bleiben, die zuvor widerrechtlich erteilt wurden. Zudem könnten auch einige hundert weitere derartige Patente erteilt werden, die derzeit beim EPA in Prüfung sind.

Ansprechpartner für diesen Beitrag

Ulrich Oskamp

KLB-Diözesanreferent

Telefon: 0251/53913-23
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