Aktivitätenförderung

Förderung von Maßnahmen auf der Orts- und der mittleren Ebene

Bildungsveranstaltungen unserer Ortsgruppen, Familien- und Seniorenkreise sind uns als KLB-Diözesanverband wichtig und tragen über das Einreichen von Teilnehmerlisten (Unterrichtsstunden und Teilnehmertage) zum Erhalt der Bistumszuweisung bei.

Auf dieser Seite können Sie sich die entsprechenden Formulare herunterladen und erfahren, welche Formen der Förderung möglich sind.


zugehörige Downloads


Grundsätzliche Fördervoraussetzungen

  1. Nur KLB-Gruppen und Kreise können die Förderung aus Mitteln des Verbandes in Anspruch nehmen.
  2. Gefördert werden Maßnahmen, die dem inhaltlichen Sinn des WBG entsprechen. Das sind
    • Angebote zur lebensgestaltenden Bildung und zu Existenzfragen einschließlich des Bereichs der sozialen und interkulturellen Beziehungen
    • Angebote zur Förderung von Schlüsselqualifikationen mit den Komponenten Sprachen und Medienkompetenz
    • Angebote, wie sie im Kinder- und Jugendhilfegesetz der Familienbildung zugewiesen sind
    • Angebote der politischen Bildung
  3. Die Bezuschussung erfolgt nach dem Eingang des Abrechnungsbogens, so lange das im HH-Plan beschlossene Budget nicht erschöpft ist. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
  4. Kostennachweise müssen einer externen Prüfung standhalten, d.h. z.B. bei geltend gemachten Honoraren an externe Referenten sind die Zahlungen auch erfolgt.
  5. Diese Regelungen gelten auch für Veranstaltungen, bei denen die KLB- Gruppierungen als Kooperationspartner mit anderen christlichen Verbänden als Träger auftreten.

Ansprechpartner für diesen Beitrag

Kirsten Specking

Sekretariat/Verwaltung

Telefon: 0251/53913-12
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